Das Amt Handel und Lizenzen ist zuständig für Gastgewerbe, private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen, Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeiten, Detailhandel mit festem Standort, besondere Verkaufsformen im Einzelhandel, Verkauf von Monopolwaren und Zeitungen/Zeitschriften, Handwerksbetriebe, Handel auf öffentlichen Flächen, Märkte, öffentlichen Veranstaltungen, örtliche Glücksspiele, Mietwagen mit Fahrer, Friseur- und ähnliche Tätigkeiten, Sprengungen, Schiessleiter, Minen-Sprengmeister, Kaminkehrer, SUAP und Tätigkeiten, die der Kontrolle durch die Gesundheitsbehörden unterliegen.