SUAP - Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten - Herstellung und Verkauf

Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 10/2012 regelt die Herstellung, die Verarbeitung und den öffentlichen Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, die in Südtirol von landwirtschaftlichen Unternehmern erzeugt werden, die einzelne oder zusammengeschlossene Direkterzeuger sind.
Die Tätigkeit der Verarbeitung oder des Verkaufs oder die Tätigkeit der Verarbeitung und des Verkaufs von Lebensmitteln eines landwirtschaftlichen Unternehmers darf aufgenommen werden, sobald sie der Gemeinde gemeldet wurde. Die Meldung der Aufnahme des Tätigkeitsbeginns erfolgt nach den Verfahren, die auf Landesebene für die Meldung des Tätigkeitsbeginns im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, in geltender Fassung, vorgesehen sind.

Im Falle von Verkaufstätigkeit auf Bauernmärkten oder von Verkaufstätigkeit beim Wanderhandel ist der landwirtschaftliche Unternehmer verpflichtet, eine Kopie der Meldung des Tätigkeitsbeginns mit sich zu führen. Für den Verkauf auf dem Bauernmarkt muss die Rohware für veredelte Produkte mindestens zu 75% aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb stammen.

Die Meldung über den Beginn der Tätigkeit muss digital über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten SUAP bei der Gemeinde Leifers eingereicht werden.

Einheitschalter SUAP

Bauernmarkt
Die Teilnahme am Bauernmarkt ist landwirtschaftlichen Unternehmern vorbehalten, einzeln oder zusammengeschlossen laut D.L.H. Nr. 10 vom 02.04.2012. alljährlich vom 10. April bis 6. Dezember:
SAMSTAG - in der Weissensteinerstraße (Parkplatz vor dem Gebäude des Meldeamtes) – 9 Plätze
MITTWOCH -  Parkplatz in der St. Jakob-Straße – 4 Plätze


Rechtsquellen
Dekret des Landeshauptmanns vom 10. April 2012, Nr. 10


Zuständig