Baukonzession

Die Baukonzession ist die vom Bürgermeister ausgestellte Ermächtigung ein Bauvorhaben, wie Neubau, Erweiterung oder Abbruch bestehender Bauten, zu verwirklichen bzw. Tätigkeiten durchzuführen, die eine urbanistische und bauliche Umgestaltung des Gemeindegebietes mit sich bringen oder die Zweckbestimmung bestehender Gebäude, auch ohne bauliche Eingriffe, zu verändern. Weitere Informationen sind in der Gemeindebauordnung enthalten.

Termine und Fristen

Baubeginn: Mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres ab Ausstellung der Baukonzession begonnen werden. Andernfalls muss ein neuer Antrag auf Ausstellung einer Baukonzession vorgelegt werden.

Bauende: Die Bauarbeiten müssen innerhalb von drei Jahren ab Baubeginn fertiggestellt werden.

Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Inhaber der Baukonzession das Amt für Entwicklung des Territoriums über das Datum des Arbeitsbeginns informieren sowie den Namen des Bauleiters und des Bauunternehmens mitteilen. An der Baustelle muss ein Schild mit den Informationen und Daten, die laut Gemeindebauordnung vorgeschrieben sind, ausgehängt werden.

Wichtig: Die Anträge müssen mindestens 10 Tage vor dem für die Sitzung der Gemeindebaukommission festgelegten Termin eingereicht werden.

Für zusätzliche Informationen bezüglich Einreichung des Antrages und beizulegenden Dokumenten wird auf Art. 7 und folgende der Gemeindebauordnung verwiesen.

Gebühren

Die Sekretariatsgebühren können wie folgt beglichen werden:

  • mittels Banküberweisung auf folgendes Konto: IBAN: IT 48 P 08114 58480 000300032506;
  • mittels POS-Zahlung direkt beim Bürgerschalter der Gemeinde Leifers;
  • in bar, zuzüglich einer Bankkommission von 5,00 €, direkt beim Schatzamt der Gemeinde Raiffeisenkasse - Unterland in Leifers, J.F. Kennedystrasse Nr. 163 A.

Zuständig

Formulare