Schrebergärten

Für die Zulassung zur Zuweisung eines Schrebergartens gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Leifers;
  • am Tag der Antragstellung das 60. Lebensjahr vollendet haben;
  • in Rente zu sein.

Antragsteller, Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks, welches sich in der Autonomen Provinz Bozen befindet, oder die in irgendeiner Form über eine solche Fläche verfügen, sind von der Zuweisung ausgeschlossen.

Die Zuteilung der Schrebergärten erfolgt für fünf Jahre und wird nicht automatisch verlängert.

Das Verfahren und die Termine für die Einreichung der Gesuche auf Zuweisung werden mittels eigener dafür vorgesehener öffentlicher Bekanntmachung bestimmt, welche durch Veröffentlichung auf der digitalen Amtstafel, auf der Website der Gemeinde, sowie durch Mitteilung an die Presse öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht wird.

Die jährliche Konzessionsgebühr wird vom Gemeindeausschuss für die Dauer der Zuweisung festgesetzt.

Zuständig