Gemeindeverordnung über die Anwendung des Statuts der Rechte des Steuerpflichtigen und über die einvernehmliche Feststellung

Die Gemeindeverordnung regelt die Rechte der Steuerpflichtigen und das Verfahren der einvernehmlichen Feststellung mit Fokus auf Transparenz, Anhörung und Strafminderung

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Veröffentlichungsdatum

17.12.2024

Beschreibung

Vorliegende Gemeindeverordnung regelt die Rechte der Steuerpflichtigen und führt ein vereinfachtes Verfahren zur gütlichen Beilegung von Steuerstreitigkeiten ein.

Die Verordnung gliedert sich in drei Hauptbereiche:

  1. Schutz der Steuerpflichtigen: Es werden grundlegende Prinzipien wie rechtliches Gehör, Transparenz, Verbot der Doppelbesteuerung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit garantiert.
  2. Selbstschutz (Autotutela): Die Verwaltung kann fehlerhafte oder rechtswidrige Bescheide von sich aus berichtigen – verpflichtend bei offensichtlichen Fehlern, fakultativ bei Ermessensentscheidungen – auch ohne Antrag der betroffenen Person.
  3. Einvernehmliche Feststellung: Dieses Verfahren ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre Steuersituation einvernehmlich mit der Verwaltung zu klären – mit reduzierten Strafen und Ratenzahlung. Die Verordnung regelt Ablauf, Zuständigkeiten und Rechtsfolgen

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Kontakt

Steuern

Weissensteinerstrasse 24, 39055 Leifers+39 0471 595706steuern@gemeinde.leifers.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 10:57 Uhr

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