Die vorliegende Gemeindeverordnung legt die Kriterien, Verfahren und Modalitäten für die Gewährung von finanziellen Beiträgen an öffentliche und private Rechtsträger fest. Ziel ist es, Initiativen, Projekte und Aktivitäten zu fördern, die dem allgemeinen Interesse dienen – sei es im sozialen, kulturellen, ökologischen oder wirtschaftlichen Bereich.