Verordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

Verordnung zur geförderten Zuweisung von Bauflächen in Leifers: legt Kriterien und Verfahren für Sozialbau und Genossenschaftslose fest

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Veröffentlichungsdatum

20.06.2016

Beschreibung

Verordnung der Gemeinde Leifers zur Zuweisung geförderter Bauflächen (LG 13/1998). Legt Voraussetzungen (Wohnsitz/Arbeit in Provinz, Einkommen, keine passenden Immobilien) und Verfahren für die Zuweisung an WOBI und Genossenschaften fest. Details zu Gesuchen, Rangordnungen, Punkten und Flächenzahlung.

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Wohnbau

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS+39 0471 595718urbanistik@gemeinde.leifers.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

20.06.2016

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 15:45 Uhr