Mit dem Formular kann gemäß Art. 10 des D.LH. vom 23. Mai 2022, Nr. 12, eine zeitweilige Verkaufserlaubnis für Saisonprodukte im Gemeindegebiet Leifers beantragt werden.
Der Antragsteller, Inhaber einer Genehmigung zum Handel auf öffentlichen Flächen, muss persönliche Daten, Art der zu verkaufenden Produkte, Ort, Zeitraum und Uhrzeit des Verkaufs angeben.
Die Genehmigung ist an die vorherige Erteilung der Erlaubnis zur öffentlichen Grundbesetzung gebunden.
Dem Antrag sind beizulegen: eine Kopie der Genehmigung zum Handel auf öffentlichen Flächen sowie zwei Stempelmarken zu je 16,00 €, ausgenommen ONLUS-Vereine oder im CONI-Register eingetragene Vereine.