Das Formular ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die offizielle Erklärung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beim Meldeamt der Gemeinde Leifers gemäß Art. 1, Abs. 36 ff. des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016. Die Erklärung kann persönlich oder per Post, Fax, E-Mail oder PEC eingereicht werden.
Als nichteheliche Lebensgemeinschaft gilt das Zusammenleben zweier volljähriger Personen, die durch eine stabile, gefühlsmäßige Beziehung und gegenseitige Unterstützung verbunden sind, ohne durch Ehe, Verwandtschaft oder eingetragene Partnerschaft verbunden zu sein.
Die Eintragung bringt bestimmte Rechte mit sich, darunter:
- Besuchs- und Informationsrechte im Krankheits- oder Haftfall,
- Vertretung in Gesundheitsfragen und Entscheidungen nach dem Tod,
- Eintritt in Mietverträge,
- Zugang zu Sozialwohnungen,
- Schutz bei Tod des Partners durch Dritte.