Art. 4 der Verordnung des Mitteilungsblattes der Gemeinde sieht vor, dass die Vorbereitung und Herausgabe des Mitteilungsblattes einem Redaktionsausschuss übertragen wird, der sich folgendermaßen zusammensetzt:
- aus einem verantwortlichen Direktor des Mitteilungsblattes in seiner Eigenschaft als Vorsitzender, der auch die Funktionen des Redakteur inne hat; der verantwortliche Direktor muss die italienische und deutsche Sprache auf angemessene Weise beherrschen und wird aufgrund der geltenden Bestimmungen im Bereich der Vergabe der öffentlichen Aufträge mit eigener Maßnahme beauftragt
- aus drei Ratsmitgliedern, wovon einer der politischen Minderheit angehören muss; die Wahl erfolgt mit beschränkter Abstimmung durch den Gemeinderat