Art. 21 der Gemeindesatzung, legt folgendes fest:
Die Kommission für die Satzung, welche die Aufgabe hat, allfällige Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates vorzuschlagen, wird in der ersten Sitzung nach Wahl des Gemeindeausschusses bestellt. Die Kommission besteht aus je einem Vertreter jeder bestehenden Ratsfraktion und wird vom Gemeinderat mit offener Abstimmung gewählt. Die Kommission wählt aus den Reihen der eigenen Mitglieder den Präsidenten und kann eine oder mehrere Unterkommissionen für die Vorbereitung der Akten, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen, bestellen. Die Entscheidungen der Kommission werden mit Mehrstimmenrecht auch getrennt, getroffen.