Die Befugnisse der Ratskommission für Urbanistik, städtische Mobilität und Zivilschutz sind folgende:
Gutachten hinsichtlich des Landesentwicklungs- und Raumordnungsplanes, Gutachten hinsichtlich der Fachpläne, strategische Gemeinde- oder übergemeindliche Entwicklungspläne, Bauordnung, Gemeindebauleitplan, Gutachten hinsichtlich der Durchführungspläne für Zonen in der Zuständigkeit des Landes mit allfälligen Gegenäußerungen, Verkehrsprogramm, Gutachten zum Zivilschutzplan und entsprechende Änderungen, Haushalte, Haushaushaltsänderungen und Abschlussrechnungen der Freiwilligen Feuerwehren