Die Befugnisse der Ratskommission für für Finanzen und öffentliche Arbeiten sind folgende:
Haushaltsvoranschläge (einschließlich Genehmigung des jeweiligen Zusatzberichtes des Einheitlichen Strategiedokuments) und entsprechende Betragsänderungen gleich oder höher als € 200.000,00 pro Finanzjahr, Sicherung des Gleichgewichts im Haushalt, Abschlussrechnungen, Konsolidierte Haushalte, allgemeine Regelung der Einnahmen, Verordungen über Steuereinnahmen und Vermögensgebühren, Abänderungen der Steuersätze sowie allgemeines Mehrjahresprogramm der öffentlichen Arbeiten