Gemeindekommission Sektion Bauwesen der GKRL

Eingesetzt durch den Beschluss Nr. 73 des Gemeinderats vom 27.11.2024.

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Beschreibung

Die Sektion Bauwesen der GKRL gibt im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Sinne des Artikels 76 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 ab. Die Sektion Bauwesen der GKRL gibt auch die Stellungnahmen zu Maßnahmen ab, für welche Stellungnahmen/Gutachten der GKRL oder der Gemeindebaukommission von anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehen sind. Zudem gibt sie eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab. Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Mitglieder

Karin Elzenbaumer

Sachverständige für Landschaft

Andrea Raise

Sachverständiger für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften oder diplomierter Agrartechniker

Orte

Gemeinde Leifers

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.04.2025, 10:22 Uhr