Das Wohnbauamt regelt das private Bauwesen der Gemeinde, erteilt Bau- und Benutzungsgenehmigungen und kontrolliert die Bautätigkeit.
Zuständigkeitsbereiche:
- Geförderter Wohnbau
- Privater Wohnbau (diese Sektion ist nur für die Verfahren laut LG 13/97 und bis spätestens 30.06.2020 eingereicht)
- ESB - Einheitschalter für Bauwesen
Öffnungszeiten des Amts III - Entwicklung des Territoriums: Montag und Dienstag 9:00 Uhr - 12:30 Uhr; Donnerstag 9:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr.