Das Dokument enthält die ab dem 01.01.2022 geltenden Vermögensgebühren für Werbemaßnahmen auf öffentlichem Grund in der Stadtgemeinde Leifers. Die Tarife gelten für Werbung mit oder ohne Werbeanlagen, leuchtend oder nicht, und richten sich nach Fläche, Dauer und Art der Werbung (Schilder, Banner, Projektionen, Fahrzeuge, Plakatierung usw.). Es wird zwischen Eigen- und Fremdwerbung unterschieden.