Die Gemeindeverordnung über die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) der Stadtgemeinde Leifers, gültig ab dem 1. Januar 2023, regelt die Anwendung der Immobiliensteuer gemäß den geltenden Landesgesetzen.
Die Verordnung sieht folgende vor:
- Steuererleichterungen für Immobilien, die unentgeltlich an Familienangehörige überlassen oder zu sozialen Zwecken genutzt werden;
- Steuererhöhungen für leerstehende oder nicht als Hauptwohnsitz genutzte Wohnungen;
- Steuerermäßigungen für unbewohnbare oder unbenutzbare Gebäude;
- Dokumentationspflichten zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen;
- Kriterien zur Festlegung der Steuersätze, Zahlungsmodalitäten, Ausgleichsregelungen und Kontrollverfahren.