Mit dem Beschluss Nr. 13 vom 26. Februar 2025 hat der Gemeinderat die Steuersätze und Abzüge der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für das Jahr 2025 genehmigt. Der Beschluss berücksichtigt die Änderungen, die durch das Landesstabilitätsgesetz 2025 eingeführt wurden, und passt die gemeindliche Regelung an die neuen Landesvorgaben an. Die Verordnung legt fest, welche Immobilienkategorien dem ordentlichen, ermäßigten oder erhöhten Steuersatz unterliegen, bestätigt den Freibetrag für die Hauptwohnung und enthält Aktualisierungen für bestimmte touristische Nutzungen wie Privatzimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof.