Mit dem Beschluss Nr. 8 vom 24. Februar 2026 hat der Gemeinderat die Steuersätze und Abzüge der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für das Jahr 2026 genehmigt. Der Beschluss berücksichtigt die Änderungen und passt die gemeindliche Regelung an die neuen Landesvorgaben an. Die Verordnung legt fest, welche Immobilienkategorien dem ordentlichen, ermäßigten oder erhöhten Steuersatz unterliegen, bestätigt den Freibetrag für die Hauptwohnung und enthält Aktualisierungen für bestimmte touristische Nutzungen wie Privatzimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof.