Die Bautätigkeit im Gemeindegebiet wird von den Bestimmungen der Raumordnung, des Landschaftsschutzes, des Umweltschutzes, von anderen Gesetzen und Verordnungen sowie vom Landschaftsplan, vom Bauleitplan und von den Durchführungsplänen geregelt. Diese Bauordnung enthält im Einklang mit den Bestimmungen der Art. 116 und 132 des Landesgesetzes vom 11.8.1997, Nr. 13 und nachfolgende Änderungen weitere, ergänzende Bestimmungen.