Mit dem Formular kann die erfolgte Bezahlung der Stempelsteuer (in Höhe von 16,00 €) als Ersatz für die physische Stempelmarke eigenverantwortlich erklärt werden. Die Eigenerklärung ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig und muss folgende Angaben enthalten:
- Persönliche Daten des Erklärenden
- Bezug auf das betreffende Dokument oder Gesuch
- Angaben zur Zahlung (Datum, Betrag, Zahlungsart)
- Unterschrift des Erklärenden