Behinderte Personen mit eingeschränkter oder erheblich eingeschränkter Mobilität können bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Parkausweis für Personen mit Behinderung beantragen. Der Parkausweis ist personengebunden und gilt für maximal 5 Jahre. Er berechtigt den Inhaber, die von dem Mitgliedstaat, in dem er sich befindet, bereitgestellten Parkmöglichkeiten zu nutzen. Der Ausweis muss bei der Benutzung so an der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht werden, dass die Vorderseite zu Kontrollzwecken gut sichtbar ist.