Mit dem Formular kann gemäß Art. 10 des D.LH. vom 23. Mai 2022, Nr. 12, eine zeitweilige Verkaufserlaubnis im Rahmen von Veranstaltungen oder öffentlichen Anlässen im Gemeindegebiet Leifers beantragt werden.
Der Antragsteller – als Präsident oder gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens oder Vereins – muss persönliche Daten, Art der zu verkaufenden Waren, Ort, Datum und Uhrzeit des Verkaufs angeben.
Die Genehmigung ist an die vorherige Erteilung der Erlaubnis zur öffentlichen Grundbesetzung gebunden.
Dem Antrag sind zwei Stempelmarken zu je 16,00 € beizulegen, ausgenommen ONLUS-Vereine oder im CONI-Register eingetragene Vereine.