Mitteilung an das Finanzministerium über die Abhaltung von örtlichen Glücksspielen

Mitteilung an das Finanzministerium über die Abhaltung von Lotterien, Tombolas oder Glückstöpfen, mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung.

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2024

Beschreibung

Das Formular dient der Mitteilung über die Durchführung einer örtlichen Glücksveranstaltung (Lotterie, Tombola, Glückstopf) und muss mindestens 30 Tage vor dem Termin an das zuständige Inspektorat der Staatsmonopole, den Präfekten und den Bürgermeister der betroffenen Gemeinde übermittelt werden.

Es enthält:

  • Angaben zum gesetzlichen Vertreter des Veranstalters;
  • Art der Veranstaltung (Lotterie, Tombola, Glückstopf);
  • Zweck der Veranstaltung (Wohltätigkeit, Kultur, Sport usw.);
  • Spezifische Erklärungen je nach Veranstaltungstyp (z. B. Preiswert, Verkaufsmodalitäten, geografische Begrenzung);
  • Beizulegende Unterlagen (Reglement, Kaution, Ausweiskopie);
  • Gesetzliche Verpflichtungen (Veröffentlichung, Protokollierung, Anwesenheit eines Gemeindebeauftragten).

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 13:23 Uhr

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