Gemeindeverordnung über die Kanalisierung

Gemeindeverordnung über die Kanalisation welche die  Anschlussverpflichtungen, technische Vorschriften, Gebühren und Kontrollen für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung regelt

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

30.09.1996

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Nutzung und Verwaltung des gemeindeeigenen Kanalisationsnetzes. Sie verpflichtet Gebäude innerhalb von 200 Metern zum Anschluss und verbietet Senkgruben. Technische Anforderungen, Eigentümerpflichten, Sonder- und Industrieabwässer sowie Gebühren werden festgelegt. Die Gemeinde kann Kontrollen durchführen und Sanktionen verhängen. Der Bürgermeister erhält besondere Befugnisse zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Sicherstellung des Dienstes.

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Kontakt

Gemeindebauhof

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS+39 0471 595708bauhof@gemeinde.leifers.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

30.09.1996

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 11:32 Uhr

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