Gemeindeverordnung über die Einrichtung und Führung des Melderegister der Elternpaare

Gemeindeverordnung zur Einrichtung des Elternregisters zum Schutz des Rechts von Minderjährigen auf eine ausgewogene Beziehung zu beiden Elternteilen

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Veröffentlichungsdatum

20.06.2016

Beschreibung

Die Gemeindeverordnung zur Einrichtung und Führung des Melderegisters der Elternpaare der Stadtgemeinde Leifers zielt darauf ab, das Recht minderjähriger Kinder auf eine kontinuierliche und ausgewogene Beziehung zu beiden Elternteilen zu schützen – auch im Falle von Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft.

Die Verordnung sieht vor:

  • die Einrichtung eines Gemeinderegisters, in das ein oder beide Elternteile das Kind eintragen lassen können;
  • die Möglichkeit, dass beide Elternteile wichtige Mitteilungen der Verwaltung erhalten (z. B. Schule, Sozialdienste, Freizeitaktivitäten);
  • das Register hat keine rechtlichen Auswirkungen auf das Sorgerecht, sondern dient der besseren Organisation und Kommunikation;
  • der Antrag auf Eintragung muss von einem Elternteil gestellt und mit Nachweisen zur elterlichen Verantwortung versehen werden.

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Veröffentlichungsdatum

20.06.2016

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 11:03 Uhr

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