Gemeindeverordnung für den Handel auf öffentlichen Flächen bei Jahresmärkten

Gemeindeverordnung für den Handel auf öffentlichen Flächen während der Jahresmärkte im Mai und Oktober in der Gemeinde Leifers. Regelt Teilnahmebedingungen, Standplatzvergabe, Zeiten, Pflichten und Auswahlkriterien

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Veröffentlichungsdatum

01.03.2003

Beschreibung

Vorliegende Verordnung betrifft den Handel auf öffentlichen Flächen ausschließlich bei Jahresmärkten gemäß Art. 22, Abs. 1, Buchstabe a) des L.G. 02.12.2019, Nr. 12. In der Gemeinde Leifers finden zwei Jahresmärkte statt, einer im Mai und der andere im Oktober. Der Jahresmarkt im Mai findet am letzten Sonntag im Mai und jener im Oktober am ersten Sonntag im Oktober statt.

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01.03.2003

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Zuletzt aktualisiert: 01.07.2025, 15:58 Uhr

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