Artikel 4/bis der Gemeindebauordnung

Dieser Auszug aus der Gemeindebauordung gemäß Art. 4-bis bietet eine Übersicht über die Vorschriften zur Einreichung technischer Unterlagen bei Bauvorhaben. 

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Veröffentlichungsdatum

18.12.2024

Beschreibung

Mit dem Auszug aus der Gemeindebauordnung gemäß Art. 4-bis erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute eine klare Übersicht über die Vorschriften zur Einreichung technischer Unterlagen bei Bauvorhaben, die einer Mitteilung, Genehmigung oder Kontrolle unterliegen. Das Dokument enthält:

  • eine Auflistung der betroffenen Bauvorhaben (z. B. Neubauten, Umbauten, Erweiterungen);
  • die Mindestanforderungen an die technische Dokumentation (Berichte, Pläne, Erklärungen);
  • Hinweise zur Einreichung und zu den geltenden Rechtsgrundlagen;
  • die Pflichten des beauftragten Technikers und des Bauherrn;
  • Fälle, in denen eine Vorprüfung durch die Gemeindeverwaltung erforderlich ist.

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Kontakt

Wohnbau

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS+39 0471 595718urbanistik@gemeinde.leifers.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

18.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 30.06.2025, 12:19 Uhr

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