Das Dokument bestätigt gemäß Art. 32, Abs. 7, des GvD Nr. 50/2016 die Rechtswirksamkeit des Zuschlags im Rahmen des offenen Vergabeverfahrens im Oberschwellenbereich für die städtebauliche Umgestaltung des „Neuen Ortskerns von Leifers“, finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die Erklärung wurde vom Verfahrensverantwortlichen unterzeichnet.