Die Stadtgemeinde Leifers erklärt den Zuschlag für den technischen Auftrag zur Bauleitung und Sicherheitskoordination im Projekt „Neuer Ortskern Leifers“ als rechtswirksam. Der Auftrag mit Verhandlungsverfahren vergeben und nach Prüfung der Voraussetzungen wurden keine Ausschlussgründe festgestellt, und der Zuschlag wurde gemäß Art. 32 Abs. 7 GvD Nr. 50/2016 für wirksam erklärt.