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Erklärung der Rechtswirksamkeit des Zuschlags für die technischen Abnahmedienstleistungen im Rahmen des Projekts „Neuer Ortskern Leifers“
02.04.2025
Die Stadtgemeinde Leifers erklärt den Zuschlag für die technischen Abnahmedienstleistungen im Projekt „Neuer Ortskern Leifers“ als rechtswirksam. Der Auftrag wurde nach Prüfung der Voraussetzungen gemäß Art. 17 GvD Nr. 36/2023 bestätigt.
Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 16:07 Uhr