Gemeindeverordnung über die Kanalisierung

Gemeindeverordnung über die Kanalisation welche die  Anschlussverpflichtungen, technische Vorschriften, Gebühren und Kontrollen für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung regelt

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Veröffentlichungsdatum

30.09.1996

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Nutzung und Verwaltung des gemeindeeigenen Kanalisationsnetzes. Sie verpflichtet Gebäude innerhalb von 200 Metern zum Anschluss und verbietet Senkgruben. Technische Anforderungen, Eigentümerpflichten, Sonder- und Industrieabwässer sowie Gebühren werden festgelegt. Die Gemeinde kann Kontrollen durchführen und Sanktionen verhängen. Der Bürgermeister erhält besondere Befugnisse zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Sicherstellung des Dienstes.

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Gemeindebauhof

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS+39 0471 595708bauhof@gemeinde.leifers.bz.it

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Veröffentlichungsdatum

30.09.1996

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 11:32 Uhr