Die Verordnung regelt die Nutzung und Verwaltung des gemeindeeigenen Kanalisationsnetzes. Sie verpflichtet Gebäude innerhalb von 200 Metern zum Anschluss und verbietet Senkgruben. Technische Anforderungen, Eigentümerpflichten, Sonder- und Industrieabwässer sowie Gebühren werden festgelegt. Die Gemeinde kann Kontrollen durchführen und Sanktionen verhängen. Der Bürgermeister erhält besondere Befugnisse zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Sicherstellung des Dienstes.