Gemeindeverordnung über die Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe mit Wirkung ab 1. Januar 2025

Gemeindeverordnung zur Regelung der Aufenthaltsabgabe für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Leifers, mit Bestimmungen zu Ausnahmen, Zahlungen und Kontrollen

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Veröffentlichungsdatum

17.12.2024

Beschreibung

Die Gemeindeverordnung über die Anwendung der Aufenthaltsabgabe der Stadtgemeinde Leifers, gültig ab dem 1. Januar 2025, regelt die Erhebung, Einhebung und Kontrolle der Abgabe, die von Personen zu entrichten ist, die in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet übernachten.

Die Abgabe ist pro Person und Übernachtung zu entrichten und wird vom Betreiber der Unterkunft (Steuersubstitut) am letzten Aufenthaltstag eingehoben. Es gelten Befreiungen für Kinder unter 14 Jahren, Personal, das im Betrieb arbeitet, Personen mit Wohnproblemen, Pflichtpraktikanten und Betroffene von Naturkatastrophen.

Die Verordnung regelt:

  • die betroffenen Unterkunftsarten (Hotels, B&B, Urlaub auf dem Bauernhof usw.);
  • die monatliche Meldepflicht und Zahlung über PagoPA;
  • Verwaltungsstrafen bei Verstößen;
  • Rückerstattungsverfahren und Streitregelung;
  • die Qualitätskontrolle der Betriebe gemäß Vereinbarung mit dem Gemeindenverband und der Landesverwaltung.

Datei

Kontakt

Steuern

Weissensteinerstrasse 24, 39055 Leifers+39 0471 595706steuern@gemeinde.leifers.bz.it

Dateiformat

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 10:39 Uhr