Die Gemeindeverordnung über die Anwendung der Aufenthaltsabgabe der Stadtgemeinde Leifers, gültig ab dem 1. Januar 2025, regelt die Erhebung, Einhebung und Kontrolle der Abgabe, die von Personen zu entrichten ist, die in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet übernachten.
Die Abgabe ist pro Person und Übernachtung zu entrichten und wird vom Betreiber der Unterkunft (Steuersubstitut) am letzten Aufenthaltstag eingehoben. Es gelten Befreiungen für Kinder unter 14 Jahren, Personal, das im Betrieb arbeitet, Personen mit Wohnproblemen, Pflichtpraktikanten und Betroffene von Naturkatastrophen.
Die Verordnung regelt:
- die betroffenen Unterkunftsarten (Hotels, B&B, Urlaub auf dem Bauernhof usw.);
- die monatliche Meldepflicht und Zahlung über PagoPA;
- Verwaltungsstrafen bei Verstößen;
- Rückerstattungsverfahren und Streitregelung;
- die Qualitätskontrolle der Betriebe gemäß Vereinbarung mit dem Gemeindenverband und der Landesverwaltung.