Inbetriebnahme der Heinzanlagen Verordnung Nr. 67

Die Inbetriebnahme der Heizanlagen während der Wintersaisonen, ist auch im Zeitraum 01.10. – 14.10. und...

Veröffentlichungsdatum:

04.10.2024

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Die Inbetriebnahme der Heizanlagen während der Wintersaisonen, ist auch im Zeitraum 01.10. – 14.10. und 16.04. – 10.05. erlaubt, wenn die vom Landeswetteramt (https://wetter.provinz.bz.it/default.asp) mitgeteilten Außentemperaturen für die darauffolgenden 3 Tage (oder mehr) gleichzeitig Tagesmindesttemperaturen von < 10°C und Tageshöchsttemperaturen von < 18°C vorsehen. 

Die tägliche Inbetriebnahme ist in diesem Zeitraum für höchstens 7 (sieben) Stunden, aufgeteilt auf die Morgen- und Abendstunden, ohne Berücksichtigung der zentralen Tagesstunden, erlaubt. Die Bürger und die Kondominiumsverwalter werden aufgefordert, diese vom DPR 74/2013 gewährte Ermächtigung umsichtig anzuwenden, um Energieverschwendungen und die Freigabe von unnützen, zusätzlichen und umweltschädlichen Abgasen (CO2, NOx) und von PM10, zu vermeiden.

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Zuletzt aktualisiert: 04.02.2025, 14:18 Uhr

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