Gemeindeverordnung für die Zuweisung von Gästebetten.

Der Gemeinderat von Leifers hat eine neue Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten genehmigt. Die...

Veröffentlichungsdatum:

27.02.2024

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Der Gemeinderat von Leifers hat eine neue Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten genehmigt. Die neue Verordnung betrifft Hotels, Gasthäuser, Zimmervermietung sowie Urlaub am Bauernhof. Das Lizensamt der Gemeinde gibt dazu alle nötigen Informationen. (+39 0471 595730).

Gästebetten werden außer in dem Absatz 2 vorgesehenen Fall aus Gästebettenkontingent auf Gemeindeebene zugewiesen. 

Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene gewährleisten im Sinne von Art. 10 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 26 September 2022, Nr. 25 die Fortführung der touristischen Entwicklung in der Gemeinde.

Eine Zuweisung von Gästebetten ist nur bis zu einer Höchstbeherbergunskapazität von 150 Betten pro Betrieb zulässig.

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Zuletzt aktualisiert: 04.02.2025, 14:25 Uhr

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