Das Formular ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Leifers, offiziell die Wahl eines neuen Kaminkehrerunternehmens für die Reinigung und Überprüfung der Feuerungsanlagen in ihrer Wohnung mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt gemäß Art. 41, Absatz 4 des Landesgesetzes vom 25. Februar 2008, Nr. 1, und muss vom Benutzer der Anlage selbst eingereicht werden.
Das zweisprachige Dokument erfordert folgende Angaben:
- der persönlichen Daten und der Adresse des Benutzers;
- des derzeit beauftragten Unternehmens;
- des neu gewählten Unternehmens, einschließlich Firmenbezeichnung, Sitz, MwSt.-Nr. und Adresse;
- einer Erklärung, dass das bisher zuständige Unternehmen mindestens eine Reinigung durchgeführt hat, wie im Kontrollbüchlein für den Kaminkehrerdienst vermerkt.