Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Worum handelt es sich? Das Recht auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen kann von jeder Person ausgeübt werden,...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2000

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Worum handelt es sich?
Das Recht auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen kann von jeder Person ausgeübt werden, die ein rechtlich, relevantes Interesse an einem bestimmten Verfahren hat. In Verordnungen, Beschlüssen und allgemeinen Plänen und Programmen der Gemeinde kann immer Einsicht genommen werden, unabhängig von einem Interesse. Solche Dokumente können Sie auch von unserer digitalen Amtstafel herunterladen.

Was soll beachtet werden?
Das Gesuch um Zugang zu den Verwaltungsunterlagen muss ausführlich begründet werden. Sollte das Gesuch nicht genügend oder gar nicht begründet werden, kann dasselbe nicht angenommen werden.

WICHTIG:
Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe müssen Gesuche von Notaren, Unternehmen, Technikern und öffentlichen Körperschaften ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.
Die Ansuchen sind gültig, sofern sie digital unterzeichnet oder eigenhändig unterschrieben und zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises des Betroffenen via PEC übermittelt werden und zwar an folgende Adresse: leifers.laives@legalmail.it.


Formulare

Antrag auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Kontakt

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Zuletzt aktualisiert: 31.03.2025, 10:28 Uhr

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