Todesfall in der ansässigen Gemeinde (Leifers)

Allgemeine Informationen Bei einem Todesfall in einem Pflegeheim bzw. Krankenhaus erfolgt die Todesanmeldung...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2000

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1 Minute

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Allgemeine Informationen
Bei einem Todesfall in einem Pflegeheim bzw. Krankenhaus erfolgt die Todesanmeldung von Amts wegen durch den Leiter der Struktur. Falls der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten ist, erfolgt die Meldung an die Gemeinde und die Abgabe der Dokumentation durch den Bestattungsdienst. Die Angehörigen des Verstorbenen müssen also beim Schalter des Meldeamtes keine Meldung vornehmen.  Dieses Amt verfasst die Todesurkunde, stellt die Beerdigungsbewilligung aus, teilt der anderen Gemeinde (falls der Verstorbene nicht in der Gemeinde Leifers ansässig ist) den Tod mit und stellt die Daten im Meldeamt richtig.

Voraussetzungen
Das Ableben muss im Gemeindegebiet von Leifers erfolgt sein


Rechtsquellen
Artt. 71 bis 83, Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung
Dekret des Präsidenten der Republik vom 10. September 1990, Nr. 285. Ordnung der Friedhofspolizei


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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2025, 11:22 Uhr

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