Beiträge für Projekte

Worum handelt es sich? Für die Anwendung und die Auswirkung der vorliegenden Verordnung, die Beiträge...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2000

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1 Minute

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Worum handelt es sich?
Für die Anwendung und die Auswirkung der vorliegenden Verordnung, die Beiträge für Projekte sind gewährt für: Unterstützung für spezielle Veranstaltungen und Initiativen mit außerordentlichem Charakter und einmaliger Ausführung, welche nicht im Jahresprogramm vorhersehbar sind und auf dem Gemeindegebiet organisiert werden, oder Beiträge für Veranstaltungen aus denen ein Nutzen für die Stadt Leifers hervorgeht.

Termine und Fristen
Die Beitragsansuchen für die Projekte müssen endgültig innerhalb 28. Februar (29. Februar bei Schaltjahren) bzw. innerhalb 30. September des Jahres eingehen, in welchem das Projekt vorgesehen ist.

Die Beitragsansuchen für die verdienstvolle Projekte laut Artikel 5 der Gemeindeverordnung werden von der Kommission aufgrund der folgenden Kriterien und Indikatoren bewertet:
a) Auswirkungen des Projektes auf die örtliche Gemeinschaft (Indikatoren: Anzahl der in die Organisation einbezogenen Personen, potentielle Anzahl der am Projekt interessierten Personen, Zugang zum Projekt von Seiten der gesamten lokalen Gemeinschaft und nicht nur der Mitglieder des Rechtssubjektes, welches das Beitragsansuchen stellt);
b) Kohärenz mit den Programmierungsrichtlinien der Verwaltung;
c) Qualität der Programmtätigkeit unter dem Aspekt des innovativen Charakters;
d) die Abwicklung der durchgeführten Tätigkeit zu Gunsten der schwachen Bevölkerungsgruppen (Senioren, Personen die unter Krankheiten leiden, Bedürftige usw.) oder die Anwendung bestimmter Modalitäten oder Maßnahmen, welche dem Umweltschutz und der öffentlichen Gesundheit gelten, können zu einer Zuweisung weiterer Punkte führen.


Rechtsquellen
Art. 2, Landesgesetz 22. Oktober 1993, Nr. 17
Gemeindeverordnung


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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2025, 11:22 Uhr

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