Bauermächtigung

Jeder Bürger, der die Absicht hat Bauarbeiten laut Artikel 4 der Gemeindebauordnung durchzuführen, für...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2000

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Jeder Bürger, der die Absicht hat Bauarbeiten laut Artikel 4 der Gemeindebauordnung durchzuführen, für die keine Baukonzession erforderlich ist, muss beim Bürgermeister eine Bauermächtigung einholen.
Die Dokumente, die dem Ansuchen beizulegen sind, werden je nach Art des Eingriffes, unter Artikel 4/bis der Gemeindebauordnung angeführt.
Mit den Arbeiten darf erst dann begonnen werden, wenn die Gemeinde die beantragte Ermächtigung ausgestellt hat.

Gebühren

Die Sekretariatsgebühren können wie folgt beglichen werden:

  • mittels Banküberweisung auf folgendes Konto: IBAN: IT62F0604511619000000000901;
  • mittels POS-Zahlung direkt beim Bürgerschalter der Gemeinde Leifers;
  • in bar, zuzüglich einer Bankkommission von 5,00 €, direkt beim Schatzamt der Gemeinde Südtiroler Sparkasse AG in Leifers, J.F. Kennedystrasse Nr. 143.

Formulare

Gesuch um Bauermächtigung

Weitere Antragsteller natürliche Personen

Weitere Antragsteller juridische Personen

Meldung Bauende mit Bauermächtigung

Meldung des Baubeginns für Bauermächtigung

Ersatzerklärung des Notarietätsaktes für Begleichung der Stempelsteuer

Ersatzerklärung des Notarietätsaktes für Begleichung der Stempelsteuer - Zusendung mit PEC

Zusatzdatenblatt für Eingriffe Buchstaben (j), (k), (m), (r) und für den Eingriff im Abs. 2 Buschtabe (b) der Verordnung

Sondervollmacht

Kontakt

Wohnbau

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS+39 0471 595718urbanistik@gemeinde.leifers.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.03.2025, 15:51 Uhr

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