Jeder Bürger, der die Absicht hat Bauarbeiten laut Artikel 4 der Gemeindebauordnung durchzuführen, für die keine Baukonzession erforderlich ist, muss beim Bürgermeister eine Bauermächtigung einholen.
Die Dokumente, die dem Ansuchen beizulegen sind, werden je nach Art des Eingriffes, unter Artikel 4/bis der Gemeindebauordnung angeführt.
Mit den Arbeiten darf erst dann begonnen werden, wenn die Gemeinde die beantragte Ermächtigung ausgestellt hat.
Gebühren
Die Sekretariatsgebühren können wie folgt beglichen werden:
- mittels Banküberweisung auf folgendes Konto: IBAN: IT62F0604511619000000000901;
- mittels POS-Zahlung direkt beim Bürgerschalter der Gemeinde Leifers;
- in bar, zuzüglich einer Bankkommission von 5,00 €, direkt beim Schatzamt der Gemeinde Südtiroler Sparkasse AG in Leifers, J.F. Kennedystrasse Nr. 143.
Formulare
Gesuch um Bauermächtigung
Weitere Antragsteller natürliche Personen
Weitere Antragsteller juridische Personen
Meldung Bauende mit Bauermächtigung
Meldung des Baubeginns für Bauermächtigung
Ersatzerklärung des Notarietätsaktes für Begleichung der Stempelsteuer
Ersatzerklärung des Notarietätsaktes für Begleichung der Stempelsteuer - Zusendung mit PEC
Zusatzdatenblatt für Eingriffe Buchstaben (j), (k), (m), (r) und für den Eingriff im Abs. 2 Buschtabe (b) der Verordnung
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