Benützungsgenehmigung

Antrag auf Erteilung der Benützungsgenehmigung, im Sinne des Art. 28 der geltenden Gemeindebauordnung...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2000

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Beschreibung

Antrag auf Erteilung der Benützungsgenehmigung, im Sinne des Art. 28 der geltenden Gemeindebauordnung der Stadtgemeinde Leifers.

Gebühren

Die Sekretariatsgebühren können wie folgt beglichen werden:

  • mittels Banküberweisung auf folgendes Konto: IBAN: IT62F0604511619000000000901;
  • mittels POS-Zahlung direkt beim Bürgerschalter der Gemeinde Leifers;
  • in bar, zuzüglich einer Bankkommission von 5,00 €, direkt beim Schatzamt der Gemeinde Südtiroler Sparkasse AG in Leifers, J. F. Kennedystrasse Nr. 143.

Formulare

Antrag Benützungsgenehmigung

Ersatzerklärung des Notarietätsaktes für Begleichung der Stempelsteuer

Ersatzerklärung des Notarietätsaktes für Begleichung der Stempelsteuer - Zusendung mit PEC

Sondervollmacht

Kontakt

Wohnbau

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS+39 0471 595718urbanistik@gemeinde.leifers.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.03.2025, 15:51 Uhr