Kindergarten

Worum geht es?
Der Kindergarten ist ein sozialpädagogischer Dienst zur Förderung der Entwicklung der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, durch Projekte, die auf die individuellen Gewohnheiten und Zeiten eines jeden Kindes gemäß seinem Entwicklungsstand eingehen.
Er fördert die Beziehungsfähigkeit jedes einzelnen Kindes, seine Eigenständigkeit, seine Kreativität und sein Lernvermögen und gewährleistet allen Kindern die ihnen entsprechenden Bildungsmöglichkeiten.
Unter Berücksichtigung der primären Erziehungsverantwortung der Eltern trägt der Kindergarten zur Verwirklichung und Verbreitung einer Kindheitskultur in Harmonie mit dem örtlichen Umfeld bei.

Wer kann den Dienst nutzen?
Alle Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, deren Familien in der Gemeinde Leifers ihren Wohnsitz haben, können die Einschreibung für den Kindergarten vornehmen.

Wie erfolgt die Einschreibung?
Zur Einschreibung des Kindes in den Kindergarten muss das entsprechende Einschreibungsgesuch ausgefüllt und beim ausgewählten Kindergarten abgegeben werden.

Kindergärten mit italienischer Unterrichtssprache im Gemeindegebiet:

  • LA GIOSTRA, J.-F.-Kennedy-Straße 176, Leifers;
  • BIMBILANDIA, San-Giovanni-Bosco-Straße 2, Steinmannwald bei Leifers;
  • LA TARTARUGA, Hilberhofstraße 10, St. Jakob bei Leifers;
  • NAZARIO SAURO, Schuldurchgang Maria Damian 22, Leifers.

Kindergärten mit deutscher Unterrichtssprache im Gemeindegebiet:

  • NISSELBURG, J.-F.-Kennedy-Straße 176, Leifers;
  • KINDERGARTEN LEIFERS, Weissensteinerstraße 60, Leifers;
  • VEREIN KINDERGARTEN, Richard-Wagner-Straße 7, St. Jakob bei Leifers.

Innerhalb wann kann die Einschreibung erfolgen?
Durch den zuständigen Gemeindereferenten werden allen interessierten Familien jährlich die Einschreibungstermine bekanntgegeben.

Gibt es eine Rangordnung?
Vorausgeschickt, dass es sich beim Kindergartenbesuch um ein Recht handelt und falls die Kindergärten nicht in der Lage sind, alle Einschreibungsgesuche anzunehmen, finden folgende Kriterien Anwendung:

  1. Kinder, die in der zuständigen Zone des Kindergartens ansässig sind:
    a) Kinder, die sich in besonderen sozialpädagogischen Situationen befinden, entsprechend belegt (Sozialdienste, Sanitätsbetrieb usw.);
    b) Kinder, die im vorhergehenden Jahr den Kindergarten besucht haben;
    c) Kinder, die der Schulpflicht am nächsten sind;
    d) Kinder mit Geschwistern, die bereits den Kindergarten besuchen;
    e) Kinder auf der Warteliste in anderen zuständigen Zonen.
  2. Kinder mit einem berufstätigen Elternteil (Mutter oder Vater) oder beiden berufstätigen Eltern, wobei mindestens einer der Eltern seinen Arbeitsplatz in der zuständigen Zone des Kindergartens hat:
    a) Kinder, die sich in besonderen sozialpädagogischen Situationen befinden, entsprechend belegt (Sozialdienste, Sanitätsbetrieb usw.);
    b) Kinder, die im vorhergehenden Jahr den Kindergarten besucht haben;
    c) Kinder, die der Schulpflicht am nächsten sind;
    d) Kinder mit Geschwistern, die bereits den Kindergarten besuchen.
  3. Kinder, die von Personen betreut werden, die in der zuständigen Zone des Kindergartens ihren Wohnsitz haben:
    a) Kinder, die sich in besonderen sozialpädagogischen Situationen befinden, entsprechend belegt (Sozialdienste, Sanitätsbetrieb usw.);
    b) Kinder, die im vorhergehenden Jahr den Kindergarten besucht haben;
    c) Kinder, die der Schulpflicht am nächsten sind;
    d) Kinder mit Geschwistern, die bereits den Kindergarten besuchen.

Wieviel kostet dieser Dienst und gibt es eine Tarifbegünstigung?
Die Kosten für den Dienst sind:

  • NORMALE UNTERRICHTSZEIT:           76,00 € pro Monat;
  • VERLÄNGERTE UNTERRICHTSZEIT:  97,00 € pro Monat.

Für die Monate September und Juni wird der Schulkalender eingehalten, wobei für jeden Tag, an welchem der Kindergarten geschlossen bleibt, ein Betrag von 5% der geschuldeten Gebühr abgezogen wird.

Im Falle einer Einschreibung während des Schuljahres, wird für das erste zu besuchende Monat die gesamte Gebühr belastet, falls das Kind den Besuch in den ersten 15 Tagen des Monats beginnt, während die Hälfte der Gebühr angelastet wird, sollte das Kind in den letzten 15 Tagen des Monats den Besuch beginnen.

a) Für Familien, in denen zwei Kinder den Kindergarten besuchen, wird die Monatsgebühr für das zweite Kind um 25% reduziert, vorbehaltlich Einreichung des entsprechenden Antrages (Änderungsantrag), der beim Bürgerschalter erhältlich ist und dort abgegeben werden kann;

b) für Familien, in denen drei oder mehr Kinder den Kindergarten besuchen, wird die Monatsgebühr für das dritte Kind und alle weiteren um 75% reduziert, vorbehaltlich Einreichung des entsprechenden Antrages (Änderungsantrag), der beim Bürgerschalter erhältlich ist und dort abgegeben werden kann;

c) Tarifbegünstigung von 30% für die Besitzer der Leifers Family Card.

Die Begünstigungen unter Punkt a) und b) sind mit jener unter Punkt c) nicht kumulierbar.

Wichtig 
Die von der Leifers Family Card vorgesehenen Begünstigungen werden nicht automatisch angewandt, sondern müssen ausdrücklich im Einschreibungsansuchen angeführt werden.

Wie erfolgt die Zahlung der Gebühr?
Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mit dem System der sog. „Vorkasse“. Jedem eingeschriebenen Kind wird ein persönlicher Identifizierungskodex PAN zugewiesen, mit welchem das Verwaltungssystem die Anwesenheiten festhält und die Gebühr errechnet.

Der Identifizierungskodex PAN ist persönlich und dient zur einnamigen Identifizierung des Rechtsinhabers, wonach es notwendig ist, für jedes Kind eine getrennte Überweisung vorzunehmen und den Zahlungsbeleg aufzubewahren.
Durch die vorgenommenen Überweisungen wird das Guthaben des Schülers aufgeladen, von welchem die einzelnen Beträge abgezogen werden; demzufolge müssen die Aufladungen immer im Voraus durchgeführt werden.

Die Gebühr wird vom Restguthaben am 10. Jeden Monats abgebucht.

Das am Ende des Schuljahres bestehende Restguthaben wird auf das folgende Schuljahr übertragen.
Sollte der Dienst nicht mehr beansprucht werden, kann über den bereit gestellten Vordruck um Rückerstattung des Restguthabens angesucht werden.

Kann das Menü ausgewählt werden? 
Um den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entgegen zu kommen und um die Gründe ethisch-religiöser Natur zu berücksichtigen, kann außer dem ordentlichen Menü eines der folgenden vier Sondermenüs ausgewählt werden.

  • Menü ohne Fleisch und Fisch;
  • Menü ohne jede Art von Fleisch;
  • Menü ohne Schweinefleisch;
  • Menü ohne Rindfleisch.

Das personalisierte Menü muss auf dem Vordruck der Einschreibung zum Dienst angeführt werden.

Was geschieht im Falle von Allergien, Unverträglichkeiten oder Pathologien?
Im Falle von Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder anderen Pathologien muss dem Einschreibungsansuchen ein ärztliches Zeugnis eines frei gewählten Kinderarztes oder eines Allgemeinmediziners oder eines Arztes des Krankenhausdienstes für Allergologie oder des Dietätikdienstes beigelegt werden. Im ärztlichen Zeugnis müssen die Pathologie, welche eine Diätkost erfordert sowie die von der Diät auszuschließenden Nahrungsmittel, genau angeführt werden.
Das ärztliche Zeugnis für chronische unheilbare Pathologien hat unbeschränkte Gültigkeit.

Weitere Informationen
Alle eventuellen Änderungen im Laufe des Schuljahres (z.B. Diäten, Änderungen von Stundenplan, Wohnsitz, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bezugsperson, Austritt usw.) müssen über den bereit gestellten Vordruck mitgeteilt werden.


Herbst-Winter Menü 2024-2025

Menü Kindergarten

Menü Kindergarten - Ohne Fleisch

Menü Kindergarten - Ohne Fleisch und Fisch

Menü Kindergarten - Glutenfrei

Menü Kindergarten - Laktosefrei

Menü Kindergarten - Ohne Eier

Menü Kindergarten - Ohne Hülsenfruchte

Menü Kindergarten - Allergenen



Rechtsquelle
Landesgesetz 17. August 1976, Nr. 36
Landesgesetz 16. Juli 2008, Nr. 5
Beschluss der Landesregierung 28. Dezember 2001, Nr. 4866
Beschluss der Landesregierung 16. April 2013, Nr. 140



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