Vorliegende Gemeindeverordnung regelt umfassend die Vergabe, Nutzung und Verwaltung der von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellten Gartenflächen. Ziel ist es, die aktive Bürgerbeteiligung, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Inklusion und Umweltbildung zu fördern. Die Verordnung legt die Voraussetzungen für die Antragstellung, die Vergabekriterien, Verhaltensregeln, Sanktionen bei Verstößen fest.