Das mit Gemeindebeschluss Nr. 103 vom 11.07.2023 genehmigte Dokument legt die Sekretariatsgebühren und Tarife für Akte im Bereich Stadtplanung und Bauwesen fest. Es enthält Beträge für Baugenehmigungen, Baukonzessionen, ZeMeT, BBM, Bescheinigungen, landschaftsrechtliche Genehmigungen, Vorabberatungen, Akteneinsicht und weitere Dienstleistungen. Befreiungen gelten für öffentliche Einrichtungen, ONLUS, Studierende und gemeinnützige Organisationen.