Elektronische Identitätskarte - EIK/CIE

Über diesen Service können Sie einen Termin für die Ausstellung oder Erneuerung der elektronischen Identitätskarte vereinbaren.

Dienst aktiv

Für wen

Die elektronische Identitätskarte wird allen in Leifers ansässigen Bürgern ausgestellt, sowohl italienischen als auch ausländischen Staatsbürgern. Zur Zeit ist es nicht möglich, die elektronische Identitätskarte an im Ausland ansässige Bürger (AIRE) auszustellen.

Beschreibung

Die elektronische Identitätskarte ist der persönliche Ausweis, der die Identität des Bürgers bestätigt.

So geht's

Die elektronische Identitätskarte wird nur zu einem vorher vereinbarten Termin ausgestellt. Ein Termin kann über den online Reservierungsdienst vereinbart werden. Bei jedem vereinbarten Termin wird jeweils nur eine Identitätskarte ausgestellt. Sollten mehrere Familienmitglieder die Identitätskarte beantragen, muss für jeden einzelnen ein eigener Termin festgelegt werden.

Was ist notwendig

Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte ist es erforderlich, zum vorgemerkten Termin persönlich am Schalter zu erscheinen, und zwar mit:

  1. der vorherigen Identitätskarte;
  2. im Falle von Verlust oder Diebstahl: es ist erforderlich die Anzeige an die Ordnungskräfte und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung vorzulegen;
  3. im Falle von Beschädigung: falls die Nummer der Identitätskarte unleserlich sein sollte, ist es erforderlich die Anzeige an die Ordnungskräfte und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung vorzulegen;
  4. ein aktuelles Passfoto (es darf nicht älter als 6 Monate sein) auf hellem Hintergrund: siehe Standard ICAO;
  5. Gesundheitskarte;
  6. für Eu-Bürger: die Identitätskarte des Herkunftslandes oder den Reisepass;
  7. für Nicht-Eu-Bürger: den Reisepass und die gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Was Sie erhalten

Die Austellung der elektronischen Identitätskarte

Fristen und Fälligkeiten

Wann kann die CIE beantragt werden?

Um die CIE zu beantragen, muss ein Termin vereinbart werden. Die Erneuerung kann 6 Monate vor Ablauf des Ausweises beantragt werden. Wenn der Bürger im Besitz einer Identitätskarte im Papierformat ist, kann die Erneuerung jederzeit beantragt werden.

Gültigkeitsdauer

  • 3 Jahre für Minderjährige von 0 bis 3 Jahre;
  • 5 Jahre für Minderjährige von 3 bis 18 Jahre;
  • 10 Jahre für Volljährige.

Lieferzeit

Die elektronische Identitätskarte wird vom Polygrafischen Institut innerhalb von sechs Arbeitstagen mittels Einschreiben, an die vom Bürger angegebene Adresse, geschickt. Falls der Antragsteller/Delegierte zur Entgegennahme zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend sein sollte, wird eine Mitteilung hinterlassen, aus der alle Informationen zur Abholung der Identitätskarte entnommen werden können.

Kosten

Die Kosten für die elektronische Identitätskarte betragen 22,20 €. Zahlungsmöglichkeiten: in bar bzw. mit einer PagoBancomat-Karte.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Minderjährige

Die Vorgehensweise zur Ausstellung der Identitätskarte für Minderjährige ist dieselbe wie für Volljährige. Um das Dokument zu beantragen, ist die Anwesenheit des Minderjährigen und der Eltern erforderlich. Falls ein Elternteil verhindert sein sollte, persönlich beim Schalter vorzusprechen, kann es das untenstehende Formular ausfüllen und unterschreiben und die Kopie eines gültigen Erkennungsausweises beilegen. Die vollständige Erklärung wird dann vom Elternteil, welches persönlich am Schalter zusammen mit dem Minderjährigen erschient, vorgelegt.

Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Fingerabdrücke und der Unterschrift befreit. Auf der für das Ausland gültigen Identitätskarte für Minderjährige unter 14 Jahren, können auf Anfrage die Namen der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten angegeben werden.

Identitätskarte - Antrag und Erklärung für Minderjährige

Ausreise von Minderjährigen unter 14 Jahren mit Begleitperson

Minderjährige unter 14 Jahren, die zusammen mit einer Begleitperson, die nicht einer der Eltern ist, ins Ausland fahren, benötigen eine Einverständniserklärung von Seiten der Eltern, welche vorab von der Quästur abgezeichnet werden muss. In diesem Fall braucht der Minderjährige eine fürs Ausland gültige Identitätskarte. Die Eltern müssen außerdem in der Quästur, mittels entsprechendes und von beiden Eltern und von der Begleitperson unterschriebenes Formular, ein Nulla-Osta beantragen.

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.11.2025, 14:09 Uhr