Minderjährige
Die Vorgehensweise zur Ausstellung der Identitätskarte für Minderjährige ist dieselbe wie für Volljährige. Um das Dokument zu beantragen, ist die Anwesenheit des Minderjährigen und der Eltern erforderlich. Falls ein Elternteil verhindert sein sollte, persönlich beim Schalter vorzusprechen, kann es das untenstehende Formular ausfüllen und unterschreiben und die Kopie eines gültigen Erkennungsausweises beilegen. Die vollständige Erklärung wird dann vom Elternteil, welches persönlich am Schalter zusammen mit dem Minderjährigen erschient, vorgelegt.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Fingerabdrücke und der Unterschrift befreit. Auf der für das Ausland gültigen Identitätskarte für Minderjährige unter 14 Jahren, können auf Anfrage die Namen der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten angegeben werden.
Identitätskarte - Antrag und Erklärung für Minderjährige
Ausreise von Minderjährigen unter 14 Jahren mit Begleitperson
Minderjährige unter 14 Jahren, die zusammen mit einer Begleitperson, die nicht einer der Eltern ist, ins Ausland fahren, benötigen eine Einverständniserklärung von Seiten der Eltern, welche vorab von der Quästur abgezeichnet werden muss. In diesem Fall braucht der Minderjährige eine fürs Ausland gültige Identitätskarte. Die Eltern müssen außerdem in der Quästur, mittels entsprechendes und von beiden Eltern und von der Begleitperson unterschriebenes Formular, ein Nulla-Osta beantragen.