Die Gemeinde Leifers informiert über die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuweisung von geförderten Baugrundstücken für den Bau von Wohnungen zur Deckung des Grundwohnbedarfs zu stellen.
Förderfähig sind Personen, die bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Wohnsitz, Einkommen, Familiensituation und Vermögen erfüllen. Es ist eine Mindestpunktezahl von 16 erforderlich, die nach den Kriterien der Landesgesetzgebung berechnet wird.
Die auf gefördertem Baugrund errichteten Wohnungen unterliegen einer 20-jährigen Sozialbindung, die Verkauf, Vermietung oder Belastung mit dinglichen Rechten ohne Genehmigung einschränkt.
Ein Verstoß gegen die Bindung kann zur Aufhebung der Zuweisung durch die Landesüberwachungskommission führen.
Das Dokument enthält:
- Detaillierte Voraussetzungen für die Förderfähigkeit;
- Punktetabellen basierend auf Einkommen, Familiengröße, Wohnsitzdauer, Wohnverhältnissen, Invalidität usw.;
- Regelungen zur Verwaltung der geförderten Immobilie (Hypotheken, Mietverträge, Abtretung des nackten Eigentums);
- Hinweise zu Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Weitere Informationen sind im vollständigen Dokument erhältlich, das in den Gemeindebüros oder auf der offiziellen Website verfügbar ist.