Die Gemeindeverordnung über das Recht auf Auskunft der Stadtgemeinde Leifers regelt, wie Bürger, Steuerpflichtige und Interessierte schriftliche Anfragen an die Gemeindeverwaltung richten können, um verbindliche Auskünfte zur Auslegung und Anwendung von Gemeindevorschriften und lokaler Abgaben zu erhalten. Die Anfrage muss schriftlich und begründet erfolgen; die Verwaltung ist verpflichtet, innerhalb festgelegter Fristen zu antworten.