Gemeindeverordnung des Recyclinghofes

Die Gemeindeverordnung regelt den Zugang, die Abgabe und die Verwaltung der Abfälle am Recyclinghof Leifers und legt Betriebsmodalitäten, Mengenbegrenzung und Verhaltensregeln fest

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2017

Beschreibung

Die Gemeindeverordnung des Recyclinghofes Leifers, zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 52 vom 14. November 2023, regelt die Nutzung des Recyclinghofes in der Galizienstraße durch Haushalte und Gewerbebetriebe.

Die Verordnung legt fest:

  • Zugangsvoraussetzungen und erforderliche Nachweise für die Abgabe;
  • Öffnungszeiten und mögliche außerordentliche Schließungen;
  • zugelassene Abfallarten, mit unterschiedlichen Mengenbegrenzungen für Haushalte und Betriebe;
  • nicht zugelassene Abfälle;
  • Verhaltensregeln auf dem Gelände, einschließlich Sicherheits- und Verkehrsbestimmungen;
  • Verantwortlichkeiten des Betreibers und Kontrollbefugnisse des Personals.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2017

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Zuletzt aktualisiert: 01.07.2025, 15:52 Uhr