Mit dem Auszug aus der Gemeindebauordnung gemäß Art. 4-bis erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute eine klare Übersicht über die Vorschriften zur Einreichung technischer Unterlagen bei Bauvorhaben, die einer Mitteilung, Genehmigung oder Kontrolle unterliegen. Das Dokument enthält:
- eine Auflistung der betroffenen Bauvorhaben (z. B. Neubauten, Umbauten, Erweiterungen);
- die Mindestanforderungen an die technische Dokumentation (Berichte, Pläne, Erklärungen);
- Hinweise zur Einreichung und zu den geltenden Rechtsgrundlagen;
- die Pflichten des beauftragten Technikers und des Bauherrn;
- Fälle, in denen eine Vorprüfung durch die Gemeindeverwaltung erforderlich ist.