Geförderter Wohnbau – Zuweisung der Bauflächen

In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zur Begünstigung und Förderung des Grundwohnbedarfs breiter Bevölkerungsschichten, überprüft und bewertet der Dienst für den geförderten Wohnbau der Gemeinde Leifers die Zulässigkeit und die Gesuche für die Zuweisung von geförderten Bauflächen.

Die Gesuche für die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau können jährlich im Monat September abgegeben werden. Dafür muss das von der Gemeinde bereit gestellte Formblatt (Gesuch für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau) ausgefüllt werden.

Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können einzelne oder in Genossenschaften zusammen geschlossene Personen, welche die unten angeführten Voraussetzungen erfüllen, einreichen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Mitglieder der Wohnbaugenossenschaften und die Einzelantragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Gemeinde Leifers haben, dasselbe gilt für die in eheähnlicher Beziehung lebende Person (definiert im Art. 7 des D.P.G.P 1999/42), wenn diese Miteigentümer der Wohnung wird;
  • die Voraussetzungen gemäß Art. 45 und Art. 46 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13.

Von der Zuweisung von Bauflächen für den geförderten Wohnbau sind die Gesuchsteller ausgeschlossen, deren Eltern, Schwiegereltern oder Kinder, in einem leicht erreichbaren Ort Eigentümer einer Konventionalfläche sind, welche größer als 100 m² pro Kind ist, zuzüglich 100 m² für die Eltern, unter Berücksichtigung des Alters und des Erhaltungszustandes der Wohnungen.
Zu berücksichtigen sind auch die in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches veräußerten Wohnungen sowie die Wohnungen, die Eigentum von Personengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind, an denen die Eltern oder Schwiegereltern beteiligt sind.


Rechtsquellen
Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 i.g.F.
Gemeindeverordnung für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau


Formulare