Bauermächtigung

Jeder Bürger, der die Absicht hat Bauarbeiten laut Artikel 4 der Gemeindebauordnung durchzuführen, für die keine Baukonzession erforderlich ist, muss beim Bürgermeister eine Bauermächtigung einholen.
Die Dokumente, die dem Ansuchen beizulegen sind, werden je nach Art des Eingriffes, unter Artikel 4/bis der Gemeindebauordnung angeführt.
Mit den Arbeiten darf erst dann begonnen werden, wenn die Gemeinde die beantragte Ermächtigung ausgestellt hat.

Gebühren

Die Sekretariatsgebühren können wie folgt beglichen werden:

  • mittels Banküberweisung auf folgendes Konto: IBAN: IT 48 P 08114 58480 000300032506;
  • mittels POS-Zahlung direkt beim Bürgerschalter der Gemeinde Leifers;
  • in bar, zuzüglich einer Bankkommission von 5,00 €, direkt beim Schatzamt der Gemeinde Raiffeisenkasse - Unterland in Leifers, J.F. Kennedystrasse Nr. 163 A.

Zuständig

Formulare